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[25.06.2010, , Gabriele Felder]
In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft stellt die KfW seit 2004 jungen Technologieunternehmen in der Frühphase Beteiligungskapital zur Verfügung. In der Regel beträgt die Beteiligung der KfW bis zu 50% der von einem weiteren notwendigen Leadinvestor und der KfW kofinanzierten Investitionssumme. Bis zum 31.12.2010 ist es nun möglich, dass sich die KfW im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben auch bis zu 70% an der Koinvestition beteiligt - grundsätzlich jedoch nur zu gleichen Konditionen wie der Leadinvestor.
Außerdem wurde die bisherige Begrenzung von 3.000.000 Euro für ein Technologieunternehmen jetzt bis zum 31.12.2010 für Zusagen auf 6.000.000 Euro erhöht. Im Rahmen dieses Höchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden.